AGB´s 3000Grad Ticketshop
Allgemeine Geschäftsbedingungen / Veranstaltungsordnung
Achtung: Es werden die jeweils für den Landkreis (2G / 2G+ / 3G) gültigen Zugangsbeschränkungen lt. Infektionsschutzgesetz angewandt (sofern vorhanden).
1. Allgemeines
Veranstalter ist Ronny Mollenhauer ( Nachfolgend auch “Veranstalter“ genannt), registriert beim Finanzamt Waren (Müritz) unter der Ust IDNr. DE220159773
Anschrift und Kontaktmöglichkeit:
Ronny Mollenhauer, Strasener Chaussee 4, 17255 Wustrow
Tel. +49 39828 26497
Email: info@3000grad-festival.de Gerichtsstand ist Neustrelitz.
Mit dem Erwerb eines Tickets akzeptiert der Erwerber die hier niedergeschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Veranstaltungsordnung.
2. Kaufvertrag
Durch den Kauf von Tickets oder damit zusammenhängender Leistungen kommt ein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Käufer und dem Veranstalter zustande.
Das verbindliche Angebot zum Vertragsabschluss seitens des Kunden erfolgt durch die korrekte Eingabe und Absendung aller notwendigen Daten zur Zahlungsabwicklung und zum Versand der Karten bzw. bei Überweisungen durch den Eingang der Zahlung bei der Konzertkasse (Vorkasse). Nachträgliche Änderungen bzw. Korrekturen der Angaben sind mitteilbar unter der Mailadresse info@3000grad-festival.de anzuzeigen
Das im Fernabsatzgesetz geregelte generelle zweiwöchige Widerrufs- oder Rückgaberecht kann nach §312b Abs. 3 Nr. 6 BGB keine Anwendung finden, da es sich bei dem Ticket um eine Vermittlung von Dienstleistungen aus den Bereichen Freizeitgestaltung und Unterbringung handelt, somit ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag dieses Tickets ausgeschlossen. Siehe Entscheidung des Amtsgerichts München vom 02.12.2005, Aktenzeichen: 182 C 26144/05.
Die Zahlung des Gesamtpreises ist sofort und ohne Abzüge nach Abgabe bzw. Absendung der Bestellung fällig.
Die angebotenen Preise für die Tickets sind Endpreise inklusive Vorverkaufsgebühr, sowie inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Bei Zahlungen, die nicht per Überweisung, Lastschrift oder Bar erfolgen, können zusätzliche Gebühren anfallen. Bei Überweisungen aus dem Ausland übernimmt der Besteller sämtliche Überweisungsgebühren.
Alle Tickets enthalten einen sogenannten QR-Code mit einer individuellen Ticketnummer. Der Einlass wird einmalig per QR-Code bzw. der darin codierten Ticketnummer gewährt. Der Code ist daher – wie Bargeld – an einem sicheren Ort aufzubewahren und gilt als verbindlicher Berechtigungsnachweis.
Der Erwerb von Tickets zwecks Weiterverkaufs ist generell untersagt. Verstöße und Betrugsversuche werden in jedem Fall strafrechtlich verfolgt.
Rückerstattung
Sollte wider Erwarten die Veranstaltung durch den Veranstalter abgesetzt werden, kann der Käufer sein Ticket innerhalb von 6 Wochen an den Veranstalter zurückgeben. In diesem Fall erstattet der Veranstalter nur den Nennwert des Tickets zurück, wenn das Ticket nachweislich bei einer autorisierten Vorverkaufsstelle erworben wurde.
In allen anderen Fällen (z. B. Programmänderungen, Witterung, Verlust des Tickets, verdeckte Sicht…) besteht kein Rückerstattungsanspruch auf den Kaufpreis von Tickets.
Es werden die jeweils für den Landkreis gültigen Zugangsbeschränkungen angewandt, im Falle dass derartiges vorgeschrieben sein sollte. Jede*r Besucher*innen sind in diesem Fall für die Erfüllung vor Zutritt selbst verantwortlich und haben gegebenenfalls entsprechende Nachweise beim Betreten des Veranstaltungsgeländes vorzulegen.
Änderungen, auch kurzfristige, am IfSG sind kein Rückerstattungsgrund.
3. Programmgestaltung
Die inhaltliche Verantwortung für die Musikdarbietungen liegt allein bei den jeweiligen Künstlern. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jederzeit ohne vorherige Ankündigung das komplette Programm (inklusive Einlasszeiten und Programmfolge) zu ändern.
Die Inhalte spiegeln nicht die Meinung des Veranstalters, seiner gesetzl. Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen wieder.
Während der Programmdarbietungen besteht aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hörschäden. Jeder, der sich rechtmäßig auf dem Gelände aufhält, hat selbst für geeigneten Gehörschutz zu sorgen.
4. Ton- und Filmaufnahmen
Ton-, Bild- und Filmaufnahmen sind ausschließlich zum privaten Gebrauch erlaubt.
Die unerlaubte Veröffentlichung von Aufnahmen auftretender Künstler kann strafrechtliche Folgen haben.
Der Veranstalter lehnt bei Verstößen gegen diese Regelung jegliche Haftung ab.
Bildrechte: Der Besucher räumt dem Veranstalter das Recht ein, auf Fotos und/oder Filmmaterial festgehalten werden zu können. Der Besucher erklärt sich damit einverstanden, dass dieses Material öffentlich zugänglich gemacht werden kann. Der Besucher hat keinen Anspruch auf die Bildrechte von Aufnahmen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung vom Veranstalter oder dessen beauftragten Personen fotografiert oder gefilmt werden und auf denen er zu erkennen ist.
5. Veranstaltungsgelände
Der Zutritt zu allen der Veranstaltung zugehörigen Flächen erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Besucher hält sich an die Veranstaltungsordnung. Nichtbeachtung kann zum Verweis der Veranstaltung führen.
Der Zutritt erfolgt ausschließlich mit den an der Kasse gekauften oder gegen Entwertung des Tickets erhaltenen Eintrittsbändchen und nur über die offiziellen Einlasspunkte. Nur mit dem Eintrittsbändchen ist erneuter Eintritt auf das Gelände möglich.
Sich auf dem Veranstaltungsgelände aufhaltende Personen, ohne gültiges Eintrittsband, werden des Geländes verwiesen.
Der Ordnungsdienst führt am Eingang und entlang des Geländes, sowie auf dem Parkplatz während der gesamten Dauer der Veranstaltung Einlass- und Sicherheitskontrollen durch.
Den Anordnungen des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten.
Der Ordnungsdienst ist befugt, stichprobenartig Taschenkontrollen und Leibesvisitationen vorzunehmen.
Das Recht, den Eintritt zu verwehren, bleibt dem Veranstalter jederzeit, ohne Angabe von Gründen vorbehalten. Das Mitbringen von spitzen, sperrigen, gefährlichen und pyrotechnischen Gegenständen sowie Waffen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung kann der Eintritt verwehrt oder ein Verweis vom Veranstaltungsgelände ausgesprochen werden. Der Ermessensspielraum liegt allein beim Veranstalter.
Müll ist auf dem gesamten Gelände in den dafür bereitgestellten Behältern zu entsorgen.
In den Innenflächen ist das Rauchen generell untersagt.
6. Jugendschutz
Der Veranstalter orientiert sich am Jugendschutzgesetz.
Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren kann der Eintritt zum Veranstaltungsgelände verwehrt werden.
7. Haftung
Der Veranstalter haftet nicht für während der Veranstaltung verlorengegangener oder gestohlener Gegenstände.
Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungshilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
8. Wirksamkeit der AGB, Datenschutz und Anwendbares Recht
Sollten einzelne Bestimmungen der AGB oder der Veranstaltungsordnung unwirksam oder lückenhaft sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln.
Datenschutz
Wir halten uns an die in Deutschland gültigen Datenschutzgesetze. Die Angaben des Käufers werden nur in diesem Rahmen erhoben und ausschließlich zur Vertragsabwicklung genutzt.
Anwendbares Recht
Auf das zwischen dem Veranstalter und dem Käufer geschlossene Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.